Referent Dr. Oldenburger

Dr.Marko OldenburgerOrtHamburgTätigkeit: FA FamR, FA MedR, Lehrbeauftragter, Mitglied im Gesetzgebungsausschuss FamR DAVFachgebieteFamR, MedizinR
Weitere Informationen:

Dr. Oldenburger ist als Rechtsanwalt in Hamburg schwerpunktmäßig im internationalen Familienrecht tätig und hat unter anderem zur Entwicklung von Frauenrechten und Unterhaltsansprüchen von Kindern in England geforscht und veröffentlicht (Kindesunterhalt in England, 2014). Für gerichtliche Kindschaftsverfahren in Deutschland hat er in seiner weiteren Monographie Kindeswohl im Recht (2018) Reformen angemahnt und dabei auf die besondere Bedeutung der best interests von Kindern hingewiesen. Das Wohl von Kindern und ihre Rechte stehen seit Jahren auch im Zentrum seiner wissenschaftlichen und beruflichen Schwerpunkte Abstammungsrecht sowie Recht reproduktionsmedizinischer Behandlungen bei unerfülltem Kinderwunsch. Am Institut für Deutsches und Internationales Familienrecht an der Universität Münster ist er Lehrbeauftragter, außerdem Mitglied (und Berichterstatter für das Elternschafts- und Abstammungsrecht) im Gesetzgebungsausschuss FamR des DAV. Seit Jahren veröffentlicht er wissenschaftliche Aufsätze und Anmerkungen in Fachzeitschriften (z.B. NZFam, IWW, NJW) oder für Juris. Er kommentiert zudem den Länderteil England und Wales (künftig auch Kalifornien und Florida) im Werk Ausländisches Familienrecht im CH Beck Verlag und erstellt Rechtsgutachten zu familienrechtlichen Fragen mit deutschem Bezug für ausländische Familiengerichte.


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