ESF-Förderung

ESF-Förderung Baden-Württemberg

 

Was wird gefördert?

Ab März 2020 hat Seminare im Schloss® seitens des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg eine Förderungs-Bewilligung mit einem Zuschuss von 30 % oder 50 % für folgende Fachanwaltslehrgänge erhalten:

 

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg. 
  • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.

Wichtig: Die Förderung ist unabhängig von Ihrem persönlichen Einkommen 

Den Zuschuss können Sie übrigens auch beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Fortbildungsgebühren aber Ihr Arbeitgeber übernimmt.

 

Nicht gefördert werden

  • Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften, Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind allerdings förderfähig

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.esf-bw.de oder Infos fuer Weiterbildungsinteressierte

 

Wie können Sie sich fördern lassen?

Wir benötigen

  • eine verbindliche und rechtzeitige Anmeldung zu einem Fachanwaltslehrgang - Bitte bei der Anmeldung den ESF-Förderungs-Vermerk nicht vergessen.
  • Fragebogen Zielgruppenabfrage ESF - (Download hier) --> gezippte Excel-Datei - bitte beachten Sie, dass diese Datei Makros enthält - diese bitte zur korrekten Darstellung aktivieren 
  • Teilnehmerfragebogen zur ESF-Förderung - (Download hier) 
  • Wenn Sie 50 Jahre oder älter sind benötigen wir zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises, damit wir den erhöhten Zuschuss von 50% berücksichtigen können. Der 50. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.

Bitte beachten Sie, dass wir die beiden Formulare in ausgedruckter Form mit Ihrer Unterschrift benötigen. Senden Sie uns die Unterlagen mit der Anmeldung und vor Beginn der Veranstaltung postalisch zu.

 

Was ist sonst noch zu beachten? 

  • Der geförderte Betrag wird in der entsprechenden Höhe zum Abzug gebracht.
  • Bei nicht rechtzeitiger (spätestens 7 Kalendertage nach Anmeldung) Zusendung der kompletten Förderungsunterlagen kommt die Förderung nicht zum Tragen. Die bereits getätigte Seminaranmeldung bleibt verbindlich.
  • Bei Stornierung einer Anmeldung verfällt der Anspruch auf eine bereits bewilligte Förderung.
  • Bei Umbuchung einer Anmeldung muss der Fragebogen "Zielgruppenabfrage ESF" neu ausgefüllt, unterschrieben und mit der Umbuchung eingesandt werden (vorausgesetzt der umgebuchte neue Fachanwalts-Lehrgang ist förderungsfähig)
  • Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

 

Sie erreichen uns telefonisch oder per mail unter:

Tel: 06202 – 275513

E-Mail: jh@sisra.de

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